Stand: 14.09.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Recruiting- und HR-Dienstleistungsverträge zwischen talentie · Ervin Softic, Langhansstraße 28, 13086 Berlin (nachfolgend „talentie“) und Unternehmen als Auftraggeber (B2B). Sie sind Bestandteil des jeweiligen Rahmenvertrags. Welche Leistungen im Einzelnen gebucht wurden, deren Vergütung und Laufzeit sowie die paketspezifischen Bedingungen ergeben sich aus dem unterzeichneten Rahmenvertrag, den zugehörigen Mandatsanlagen sowie dem Leistungskatalog unter talentie.de/leistungen in der bei Vertragsschluss abrufbaren, mit „Stand“ gekennzeichneten Fassung.
Der Auftraggeber benennt für jede gebuchte Leistung einen festen, entscheidungsbefugten Ansprechpartner und stellt talentie alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
Auf Kandidatenvorstellungen und sonstige Anfragen erteilt der Auftraggeber innerhalb der im Rahmenvertrag vereinbarten Mitwirkungsfristen, mangels abweichender Vereinbarung innerhalb von fünf Werktagen, qualifiziertes Feedback, das mindestens umfasst: Einladungsentscheidung, fachliche und kulturelle Einschätzung, konkrete Ablehnungsgründe, nächsten Prozessschritt sowie etwaige Anpassungswünsche am Suchprofil. Wesentliche Prozessentwicklungen teilt der Auftraggeber talentie unverzüglich mit.
Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von talentie; vereinbarte Vergütungen bleiben in diesen Fällen vollständig geschuldet. Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche Anforderungen und Auswahlentscheidungen diskriminierungsfrei, rechtlich zulässig und sachlich begründet sind, und stellt talentie von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen oder diskriminierenden Vorgaben des Auftraggebers entstehen.
Monatspauschalen, Retainer und Raten sind jeweils monatlich im Voraus fällig. Die erste Rechnung – Setup-Gebühr, einmaliger Fix- oder Projektpreis sowie die erste Monatsrate oder Monatsvergütung – ist sofort, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig; dieses Zahlungsziel gilt unabhängig von einer abweichenden Vereinbarung im Rahmenvertrag. Für alle weiteren Rechnungen gilt das im Rahmenvertrag vereinbarte Zahlungsziel; ist dort nichts bestimmt, beträgt es ebenfalls sieben Kalendertage. Der Leistungsbeginn erfolgt frühestens mit Eingang der ersten Zahlung. Angefangene Monate werden vollständig berechnet. Bei RaaS Focus endet die Zahlungspflicht des Auftraggebers spätestens acht Monate nach Leistungsbeginn – besetzt oder nicht; Näheres regelt der jeweilige Vertrag.
Bei Zahlungsverzug kann talentie die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich aussetzen, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen; die Zahlungspflicht bleibt unberührt. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Ein Kandidat gilt als vorqualifiziert, wenn talentie direkten Kontakt mit ihm hatte, ihn über Position und wesentliche Rahmenbedingungen informiert hat, grundsätzliches Interesse an einem weiteren Austausch vorliegt, die vereinbarten Muss-Kriterien nach Einschätzung von talentie im Wesentlichen erfüllt sind, Gehaltsvorstellung, Verfügbarkeit und relevante Rahmenbedingungen abgefragt wurden, eine erste Einschätzung zur Wechselbereitschaft vorliegt und talentie dem Auftraggeber ein Kurzprofil, einen Lebenslauf oder eine strukturierte Zusammenfassung übermittelt hat.
Die Vorqualifizierung ersetzt nicht die eigenständige Prüfung durch den Auftraggeber. Ein Kandidat gilt nicht allein deshalb als ungeeignet, weil der Auftraggeber ihn nach eigener Bewertung ablehnt. Ein Kandidat zählt nicht als vorqualifiziert, wenn er nachweislich ein vorab schriftlich vereinbartes Muss-Kriterium nicht erfüllt und der Auftraggeber dies talentie innerhalb von drei Werktagen nach Vorstellung konkret mitteilt.
Für den RaaS Starter gilt: Erhält der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen ab Projektstart (zzgl. einer etwaigen Nachlieferungsfrist von bis zu vier weiteren Wochen) mindestens fünf vorqualifizierte Kandidaten (§ 3) für die vereinbarte Position, erstattet talentie die vollständig gezahlte Vergütung des RaaS Starter auf schriftliches Verlangen zurück. Der Erstattungsanspruch entfällt, soweit die Nichterreichung auf unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers (§ 1) beruht oder der Auftraggeber während der Laufzeit wesentliche Anforderungen am Suchprofil ändert.
Der Anspruch auf Erstattung ist innerhalb von zehn Werktagen nach Ablauf der Vierwochenfrist schriftlich (z. B. per E-Mail) bei talentie geltend zu machen. Nach fristgerechter Geltendmachung erfolgt die Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen auf das vom Auftraggeber benannte Konto.
Die Garantie entfällt, soweit die Frist von vier Wochen aus Gründen überschritten wird, die der Auftraggeber zu vertreten hat – insbesondere verspätetes oder ausbleibendes Feedback zu vorgestellten Kandidaten, nicht wahrgenommene oder verzögerte Interviewtermine, verspätete oder unvollständige Bereitstellung notwendiger Informationen zum Anforderungsprofil, oder eine wesentliche Änderung des Anforderungsprofils während der Projektlaufzeit. In diesen Fällen verlängert sich die Vierwochenfrist um die entstandene Verzögerung.
Stellt talentie bereits im Erstgespräch oder im Recruiting-Engpass-Check fest, dass die vereinbarten Anforderungen am Markt in der gegebenen Zeit erkennbar nicht erfüllbar sind, weist talentie den Auftraggeber hierauf vor Buchung des RaaS Starter hin; eine Buchung trotz dieses Hinweises schließt die Garantie insoweit aus.
Die Liefergarantie gilt ausschließlich für den RaaS Starter. Für RaaS Focus gilt stattdessen die Regelung zur Nichtbesetzung nach Ablauf von acht Monaten gemäß dem jeweiligen Vertrag; für RaaS Growth und HRaaS besteht kein Rückerstattungsanspruch.
Ein Kandidat gilt als vorgestellt, sobald talentie dem Auftraggeber seinen Namen, Lebenslauf, sein Profil, seine Kontaktdaten oder eine eindeutig identifizierbare Information übermittelt hat.
Schließt der Auftraggeber oder ein verbundenes Unternehmen (Tochter-, Mutter- oder Schwestergesellschaft) mit einem vorgestellten Kandidaten innerhalb von zwölf Monaten nach Vorstellung einen Arbeits-, Dienst-, freien Mitarbeiter- oder sonstigen Beschäftigungsvertrag ab – gleich ob für die ursprüngliche oder eine andere Position und unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses –, wird eine Vergütung fällig, die sich nach dem gebuchten Paket bemisst: beim RaaS Starter in Höhe des vereinbarten Fixpreises, bei RaaS Focus in Höhe des Festpreises der im Vertrag vereinbarten Preisstufe und bei RaaS Growth in Höhe des Sechsfachen des vereinbarten Monatsbetrags je Suchcluster. Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet. Dies gilt auch nach Beendigung der Beauftragung.
War ein Kandidat dem Auftraggeber nachweislich bereits vor der Vorstellung durch talentie bekannt und befand sich in einem aktiv laufenden Bewerbungsprozess, hat der Auftraggeber dies innerhalb von fünf Werktagen nach Vorstellung schriftlich mitzuteilen; andernfalls gilt der Kandidat als durch talentie vorgestellt. Eine bloße Datenbankerfassung, ein ruhender älterer Lebenslauf oder ein nicht aktiv verfolgter Kontakt begründen keinen Ausschluss des Kandidatenschutzes.
Für sämtliche Recruiting-Leistungen gilt: Eine gehalts- oder umsatzabhängige Erfolgsvergütung fällt nicht an; das vereinbarte Jahresbruttogehalt einer eingestellten Person hat auf die Höhe der Vergütung keinen Einfluss. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach dem gebuchten Paket: RaaS Starter wird mit einem Fixpreis je Projekt vergütet, RaaS Focus mit einem Festpreis je Anforderungsprofil nach der im Vertrag festgelegten Preisstufe, RaaS Growth mit einer monatlichen Programmpauschale zuzüglich eines Monatsbetrags je aktivem Suchcluster.
Für RaaS Focus gilt: Der Festpreis ist in Monatsraten zu zahlen, die vollständig auf den Festpreis angerechnet werden. Die Ratenzahlung endet, sobald die Summe der gezahlten Raten den Festpreis erreicht oder seit Leistungsbeginn acht Monate vergangen sind – je nachdem, was zuerst eintritt. Eine etwaige Anrechnung vorangegangener Leistungen (insbesondere RaaS Starter) richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.
Ebenfalls für RaaS Focus gilt: Der Restbetrag – Festpreis abzüglich bereits gezahlter Raten und etwaiger Anrechnungen – wird am ersten tatsächlichen Arbeitstag der vermittelten Person fällig, nicht bereits bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Tritt die Person den Dienst nicht an, entfällt der Restbetrag; bereits gezahlte Raten gelten für die weitere Suche fort.
Für RaaS Growth gilt: Die Vergütung wird monatlich im Voraus abgerechnet und ist unabhängig von der Anzahl der Besetzungen; aus jedem vereinbarten Suchcluster können beliebig viele Stellen besetzt werden. Eine Anrechnung von Monatsbeträgen auf einen Festpreis findet nicht statt. Zum Ende der Laufzeit übergibt talentie die im Programm aufgebauten Arbeitsergebnisse; Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag.
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und dem anwendbaren nationalen Datenschutzrecht. talentie übermittelt Kandidatendaten nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage oder Einwilligung des Kandidaten und handelt dabei als eigenständig Verantwortlicher. Mit Erhalt der Daten wird der Auftraggeber für seine Verarbeitung eigenständig Verantwortlicher.
Soweit talentie Daten ausschließlich im System des Auftraggebers oder auf dessen Weisung verarbeitet, schließen die Parteien vorab einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Kandidatendaten dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für die Prüfung und Besetzung geeigneter Positionen verwendet werden.
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht öffentlich bekannten Informationen – insbesondere Kandidatendaten, Gehaltsinformationen, interne Unternehmensdaten, Suchstrategien, Pipeline-Daten und Vertragsinhalte – streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages. Die Pflicht gilt nach Vertragsbeendigung fort. Ausgenommen sind Informationen, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, öffentlich zugänglich sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenbart werden müssen.
Nach Vorstellung darf der Auftraggeber Kandidaten im Rahmen des Bewerbungsprozesses direkt kontaktieren und informiert talentie über alle wesentlichen Prozessschritte (Einladung, Absage, Angebot, Einstellung, Abbruch). Der Auftraggeber behandelt Kandidaten respektvoll und zeitnah; die Außenwirkung seiner Kommunikation fällt auf beide Parteien zurück.
Die Parteien vereinbaren zu Beginn der Zusammenarbeit einen Kommunikationsrhythmus. Wiederholtes Ausbleiben des Auftraggebers aus Gründen, die er zu vertreten hat, gilt als Mitwirkungsverzug.
talentie erbringt ausschließlich Recruiting-, Vermittlungs- und recruitingnahe HR-Strukturierungsleistungen. Es findet keine Arbeitnehmerüberlassung statt. Zwischen talentie und den vermittelten Kandidaten besteht kein auf die Tätigkeit beim Auftraggeber gerichtetes Arbeitsverhältnis. Arbeitsverträge kommen ausschließlich zwischen Auftraggeber und Kandidat zustande.
talentie haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht Haftung nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Jede weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einstellungen oder Reputationsschäden – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
talentie haftet nicht für unrichtige Kandidatenangaben ohne eigenes Verschulden sowie nicht dafür, dass ein Kandidat ein Angebot annimmt, einen Vertrag unterzeichnet, die Tätigkeit antritt oder im Unternehmen verbleibt.
talentie darf den Auftraggeber als Referenz und dessen Namen, Logos oder Projektdetails nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nennen oder veröffentlichen.
Die Laufzeit beginnt am vereinbarten Leistungsbeginn, frühestens jedoch mit vollständigem Zahlungseingang der ersten fälligen Vergütung.
Die Laufzeit richtet sich nach dem gebuchten Paket. Einmalprojekte (RaaS Starter, HRaaS Starter) enden automatisch mit vollständiger Leistungserbringung. Laufende Mandate (RaaS Focus, RaaS Growth, HRaaS Run, HRaaS Plus) sind nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags kündbar; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Schutzfrist für bereits vorgestellte Kandidaten (§ 5) sowie bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
Vertragsänderungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt; die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung mit vergleichbarem wirtschaftlichem Zweck. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.